Spielregeln für ihren Urlaub
Rechte und Pflichten von Gast und Gastgeber
1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer,
die Ferienwohnung oder das Ferienhaus bestellt oder zugesagt oder,
falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich ist,
bereitgestellt worden ist.
2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die
Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche
Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
3. Der Anbieter von Ferienwohnungen ist verpflichtet, bei
Nichtbereitstellung des Zimmers, der Ferienwohnung oder des
Ferienhauses dem Gast Schadenersatz zu leisten.
4. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der
vertraglichen Leistungen den vereinbarten Preis zu zahlen,
abzüglich der ersparten Aufwendungen. Der uns entstandene und
vom Gast zu ersetzende Schaden wird wie folgt
berechnet: Ferienwohnung: 90% des Reisepreises.
5.a) Der Anbieter von „Urlaub auf dem Bauernhof“ ist nach Treu
und Glauben gehalten, bei Absage durch den Gast nicht in Anspruch
genommene Zimmer, Ferienwohnungen oder Ferienhäuser nach
Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
5.b) Bis zur anderweitigen Vergabe des Zimmers, der
Ferienwohnung oder des Ferienhauses ist der Gast für die Dauer des
Vertrages verpflichtet, den nach Ziffer 4 errechneten Betrag zu
bezahlen. Der Schaden wird dem Gast in Rechnung gestellt und ist
innerhalb von 8 Tagen zu begleichen.
5.c) Bei Neubelegung fällt eine Gebühr von 10% des
Reisepreises an.
5.d) Sollte die Wohnung nicht besenrein übergeben werden,
entstehen 50,00 Euro Endreinigung extra